Die Grenze
Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis 800 € dürfen sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden.
Teurere Güter werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben; alternativ ist ein Sammelposten (Pool-AfA) möglich.